„Der gute Mensch ist vor allem gerecht, das heißt, er versteht sich darin, Mit-Mensch zu sein. Er besitzt die Kunst, auf solche Weise mit den anderen zu leben, daß jedem zuteil wird, was ihm zusteht.“
Josef Pieper
Anders als die Begriffe „Tugend“, „Klugheit“, „Tapferkeit“ und „Maß“ ist der Begriff der Gerechtigkeit auch heute noch gängig in der Sprache der Politik. Wahlplakate, Parteiprogramme und Politiker versprechen den Wählern „soziale Gerechtigkeit“. Leider wird darunter meist nichts anderes verstanden als eine möglichst weitgehende Gleichheit des Wohlstandsniveaus aller Bürger. Verglichen mit dem, was Gerechtigkeit in der Tradition abendländischen Denkens besagte, bleibt diese Identifikation der Gerechtigkeit mit der Gleichheit oberflächlich oder gar missverständlich. Die politische Dimension der Gerechtigkeit wird hier jedoch weitgehend ausgeklammert, weil das Thema dieser Reihe die Tugend, also das Richtigsein des Einzelnen ist, nicht die gute Verfassung des Gemeinwesens. Es sei nur erwähnt, dass die Gerechtigkeit (neben der Klugheit) in der Tradition als die wichtigste Tugend der Herrscher galt.
Auf die kürzeste Formel gebracht, besagt Gerechtigkeit, dass jedem das Seine zu geben ist. Gerecht ist somit ein Mensch, der niemandem das Seine nimmt oder vorenthält, der vielmehr jedem, der ein Recht darauf hat, das ihm jeweils Zustehende gibt. Schon in diesen Formulierungen wird einsichtig, warum die Gerechtigkeit aus der Klugheit hervorgeht: Um jedem das Seine geben zu können, muss ich das Wesen der Menschen, ihre jeweilige Situation und die sich daraus ergebenden Rechte sachgemäß sehen können. Die Gerechtigkeit beruht nämlich auf dem Recht – auf dem Recht eines jeden auf das ihm Zustehende. Menschen erwerben Rechte aber nicht nur durch ihr Tun, sondern ihnen steht auch ohne Tun, von Natur aus etwas zu, z. B. das eigene Leben.
Die Gerechtigkeit war in der Tradition so hoch angesehen und ihr Gegenteil, das Unrecht, galt als so gefährlich für die Integrität des Menschen, dass beispielsweise Platon in seinem Dialog Gorgias schreiben konnte: „Unrecht leiden ist besser als Unrecht tun.“ Denn der Ungerechte schädigt nicht nur die physische Integrität oder das materielle Gut anderer, sondern er zerstört vor allem sein eigenes Richtigsein und somit seine geistige Integrität. Andererseits heißt es vom Pfad der Gerechten im Alten Testament, er glänze „wie das Licht, das immer heller leuchtet bis zum vollen Tag“ (Sprüche 4,18).
Wie ist nun der Begriff des Rechts, die Tatsache, dass den Menschen etwas zusteht, genauer zu bestimmen? Es gibt Rechte aufgrund von Konventionen, Abmachungen, Verträgen, und es gibt Rechte aufgrund der Natur der Dinge. Dabei dürfen auch Konventionen, Abmachungen und Verträge nicht der Natur der Dinge zuwider sein, wenn sie gerecht sein sollen. Es ist also letztlich die menschliche Natur, aufgrund der dem Einzelnen etwas zusteht. Der Mensch ist von Natur Person, also ein freies, geistiges Wesen, das nicht Mittel zum Zweck für andere Menschen sein darf. Damit diese Tatsache für den Einzelnen maßgebend wird, bedarf es der Klugheit, die das Wahre nicht nur kontemplativ erkennt, sondern auch zu verwirklichen sucht. Der Gerechte erkennt die menschliche Natur und handelt dementsprechend.
Im Wesen des Menschen liegt eine Grenze aller diktatorischen Machtanmaßung. Wer bestreitet, dass es ein Wesen des Menschen gibt, öffnet damit der Willkür tyrannischer Herrschaft Tür und Tor, bis hin zur grausamen Praxis der „Liquidation“. In der Gerechtigkeit erkenne ich den Anderen als Anderen an und gebe ihm, was ihm zusteht. „Liquidation“ besagt hingegen Auslöschung des Anderen wegen seines Andersseins, respektiert also nicht das Anderssein des Anderen.
Alles menschliche Tun stört die Ausgeglichenheit der Verhältnisse zwischen den Menschen, macht den Menschen zum Gläubiger oder zum Schuldner. Deswegen ist die Verwirklichung der Gerechtigkeit eine restitutio (Wiederherstellung). Sie stellt teilweise die ursprüngliche „paradiesische“ Ausgeglichenheit der Verhältnisse wieder her, indem sie Unrecht sühnt und Schulden begleicht. Diese Wiederherstellung ist niemals endgültig abgeschlossen; alles geschichtliche Handeln ist vorläufig und jeder Versuch, die Wiederherstellung der gerechten Ordnung ein für allemal abzuschließen, führt eher zu Unrecht und Tyrannei als zu mehr Gerechtigkeit.
Die Gerechtigkeit betrifft das den Anderen objektiv Zustehende, während Tapferkeit und Maß sich auf eine innere Haltung beziehen. Aufgrund der Objektivität der gerechten Handlung kann ich diese ohne Kenntnis der inneren Verfassung des Handelnden von außen beurteilen. So ist es zum Beispiel unerheblich, mit welcher inneren Haltung ich geschuldetes Geld zurückzahle. Diese Objektivität ist einer der Gründe, warum die Gerechtigkeit (als eine soziale, das Gemeinwohl bedingende Tugend) über Tapferkeit und Maß gestellt wurde.
Der andere Grund für den höheren Rang der Gerechtigkeit besteht darin, dass Tapferkeit und Maß ohne Gerechtigkeit fragwürdig sind, gar zum Hebel des Bösen werden können. Tapferkeit und Maß bilden zwar eine Voraussetzung dafür, dass der Mensch das Gute erkennen und tun kann, sie besitzen aber keinen unmittelbaren Bezug zu diesem Guten selbst. Dieser Bezug besteht nur in der Klugheit und in der Gerechtigkeit. Eine Gesellschaft, die durch ein hohes Maß an Opferbereitschaft und Askese geprägt ist, kann aufgrund ihrer Ungerechtigkeit zutiefst unsittlich und verdorben sein.
Man könnte der Ansicht sein, dass die Forderung der Gerechtigkeit – die Forderung, dass jedem das Seine zu geben sei – zu kurz greife, zu karg und zu sachlich sei, um die wahre Fülle des mitmenschlichen Daseins zu umfassen. Es ist wahr, dass die Gerechtigkeit durch Freundschaft, Liebe und Barmherzigkeit ergänzt werden muss, um nicht geradezu in Grausamkeit zu entarten. Doch sollte man das Fundament, den „harten Kern“ mitmenschlichen Daseins, den die Gerechtigkeit bildet, deshalb nicht geringschätzen. Freundschaft, Liebe, Freigiebigkeit und Barmherzigkeit verkommen und verlottern, sofern sie nicht auf dem Fundament der Gerechtigkeit aufruhen. In der Gerechtigkeit gibt man auch Fremden oder Konkurrenten das ihnen Zustehende, nicht nur Freunden oder Geliebten. Gerechtigkeit bedarf deshalb der Unparteilichkeit, des objektiven, sachlichen Blicks, der nicht durch persönliche Interessen und Vorlieben verzerrt wird.
Im strengen Sinne gibt es Gerechtigkeit nur unter Gleichrangigen. Es gibt aber Verhältnisse, in denen der Mensch anderen mehr schuldet, als er jemals zurückgeben kann – etwa im Verhältnis zu den Eltern, zum Vaterland, zum Herrscher und nicht zuletzt zu Gott. Hier kann nur ein Überschwang und Übermaß des Gebens, Ehrerbietung, Ehrfurcht, Pietät und Lob, den Menschen von seinen Gerechtigkeitspflichten entlasten. Der Gerechte weiß dies und handelt entsprechend. Ebenso findet sich der Gerechte bereit, Ungeschuldetes zu leisten, auf das niemand einen Anspruch erheben kann. Er kann also die wesensmäßige Grenze der Gerechtigkeit in zwei Richtungen überschreiten: indem er mehr gibt, als er schuldet, und indem er auch dann gibt, im Überschwang gibt, wenn er letztlich das Geschuldete niemals vollständig zurückerstatten kann.